AGB Freizeit- & Tagungszentrum

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Hier finden Sie alle Teilnahmebedingungen und Hinweise für Ihre Buchung und Ihren Aufenthalt im Krelinger Freizeit- und Tagungszentrum.

In unserem Freizeitangebot ist in der Regel Folgendes enthalten: Seminargebühr, Unterkunft und Verpflegung (3 Mahlzeiten). Im Gästehaus zusätzlich Bettwäsche u. Handtücher. Das Mitbringen von Hunden und Pferden ist nach Absprache möglich. Die Teilnahme am geistlichen Programm wird gern gesehen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns eine Absage vor. Wir benachrichtigen in diesem Fall die bis dahin angemeldeten Teilnehmer.

    1. Veranstaltungen in unserem Haus und Einzelgäste
      1. Geltungsbereich
        Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise, Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Geistlichen Rüstzentrums Krelingen (GRZ). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des GRZ. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
      2. Anmeldungen
        Anmeldungen bitte online unter: www.grz-krelingen.de/veranstaltungen oder per E-Mail an rezeption@grz-krelingen.de
        Alternativ können Sie Ihre Anmeldung per Post an die folgende Adresse schicken:
        Krelinger Freizeit- und Tagungszentrum
        Krelingen 37
        29664 Walsrode
        Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.
      3. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
        Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das GRZ zustande. Dem GRZ steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Vertragspartner sind das GRZ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem GRZ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem GRZ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegenüber dem GRZ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren.
      4. Zahlung
        Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Erst mit dieser Anmeldebestätigung ist der Beherbergungsvertrag rechtskräftig. Die Rechnung schicken wir Ihnen gesondert zu (ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung). Bei Zahlungsverzug ist das GRZ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem GRZ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Mit Erhalt der Rechnung wird die Zahlung von 100% des Rechnungsbetrages fällig. Wir empfehlen bei der Buchung auch den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
      5. Vertragskündigung des Mieters
        Eine Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen. Es wird dann eine Stornogebühr für die dem GRZ Krelingen e.V. entstandenen Aufwendungen für die Reisevorbereitungen erhoben, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet und
        wie folgt berechnet wird: bis 29 Tage vor Reisebeginn kostenlose Stornierung möglich, ab dem 28. Tag fallen 30% des Reisepreises als Stornogebühren an, ab dem 14. Tag 60% des Reisepreises und ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. Bei anderweitiger Belegung – insbesondere wenn der Mieter einen entsprechenden Ersatzmieter bringt, berechnet das GRZ eine angemessene Aufwandsentschädigung von 30 Euro. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
      6. Vertragskündigung des Vermieters
        Das GRZ ist berechtigt, aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten: Eintreten höherer Gewalt oder nicht vom GRZ zu vertretende Umstände, die das Erfüllen des Vertrages unmöglich machen. Buchung der Belegung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen. Begründeter Anlass, dass die Buchung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes oder das Ansehen des GRZ in der Öffentlichkeit gefährden könnte. Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt des GRZ hat der Kunde kein Anrecht auf Schadensersatz.
      7. Programmvermittlung von Dritten
        Sofern auf Wunsch des Mieters bzw. in Abstimmung mit ihm Veranstaltungen, Ausflüge, Fahrten oder sonstige Leistungen von Dritten in Anspruch genommen werden, ist das GRZ allenfalls Vermittler aber nicht Vertragspartner. Auftraggeber ist in jedem Fall der Mieter, daher besteht gegenüber dem GRZ kein Anspruch auf Schadensersatz.
      8. Haftung
        Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für von ihm verursachte Beschädigungen. Der Vermieter hat das Recht, sich an den Verursacher direkt zu wenden. Für eingebrachte Sachen haftet das GRZ dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Höchstwert von 800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 500 € im Safe aufbewahrt werden. Das GRZ empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
      9. Gerichtsstand
        Als Gerichtsstand wird für beide Vertragsparteien Walsrode vereinbart. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Krelingen/Walsrode.
      10. Schlussbestimmungen
        Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Mieter sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    2. Jugend-Reisefreizeiten und Gruppenbuchungen
      1. Vertragspartner
        Vertragspartner des GRZ ist nicht das einzelne Mitglied der Gruppe, sondern diejenige Person, die für die Gruppe handelt und sie nach außen vertritt. Handelt es sich bei der Gruppe um einen eingetragenen Verein oder um eine juristische Person, sind diese und nicht der Gruppenleiter, Vertragspartner.
      2. Mietung und Abwicklung
        Die Anmeldung für Gruppen erbitten wir schriftlich mit Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahl an:
        GRZ Krelingen e.V., Freizeit- und Tagungszentrum, Krelingen 37, 29664 Walsrode, E-Mail: rezeption@grz-krelingen.de
        Die von Ihnen geplante Teilnehmerzahl ist die Grundlage für die Zahlung einer Anmeldegebühr von 10 Euro pro Person, die Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf unser Konto der Kreissparkasse Walsrode IBAN DE53 2515 2375 0005 0526 26 überweisen. Sie wird vollständig auf die Pensionskosten angerechnet.
      3. Mietvertrag
        Zwischen den Vertragspartnern wird ein Mietvertrag durch die schriftliche Anmeldung und schriftliche Buchungsbestätigung geschlossen. Grundlage des Mietvertrags sind die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Freizeit- und Tagungszentrums Krelingen.
      4. Zahlung
        Nach Beendigung des Aufenthalts erhält der Mieter die Gesamtrechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
      5. Vertragskündigung des Mieters
        Eine Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 6 Monate vor Anreise wird die Anzahlung einbehalten. Bei einer Abmeldung bis 3 Monate vor Anreise sind 75% des Gesamtbetrags fällig. Bei einer späteren Abmeldung sind 90 % des Gesamtbetrages fällig.
      6. Vertragskündigung des Vermieters
        infolge höherer Gewalt und / oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände führen nicht zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem Mieter.
      7. Minderbelegung
        Wird die gebuchte Teilnehmerzahl um mehr als 10 % unterschritten, werden dafür 90% der anteiligen Übernachtungs- und Verpflegungskosten berechnet.
      8. Programmvermittlung
        Sofern auf Wunsch des Mieters bzw. in Abstimmung mit ihm Veranstaltungen, Ausflüge, Fahrten oder sonstige Leistungen von Dritten in Anspruch genommen werden, ist das GRZ allenfalls Vermittler, jedoch nicht Vertragspartner.
        Auftraggeber ist in jedem Fall der Mieter.
      9. Haftung
        Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für von den Teilnehmern verursachte Beschädigungen. Der Vermieter hat jedoch auch das Recht, sich an den Verursacher direkt zu wenden.
      10. Gerichtsstand
        Als Gerichtsstand wird für beide Vertragsparteien Walsrode vereinbart.
    3. Gruppenreservierungen
      Die Anmeldungen für Gruppen erbitten wir schriftlich mit Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahlen an:
      Krelinger Freizeit- und Tagungszentrum
      Krelingen 37, 29664 Walsrode
      rezeption@grz-krelingen.de
      Bei Gruppenreisen bitte erweiterte AGBs anfordern.

 

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