Die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (ÜBA) ist eine Einrichtung nach § 51 SGB IX. Wir sind zertifiziert nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001:2015.

Perspektive für die Gestaltung der eigenen Zukunft

Eine wesentliche Grundlage für eine berufliche – und damit auch persönliche und soziale Perspektive – wird mit einer fundierten Ausbildung gelegt. Besonders für Menschen mit einer seelischen Erkrankung / Behinderung oder gegebenenfalls mit Suchthintergrund ist die berufliche Orientierung und Qualifizierung häufig mit besonderen Herausforderungen verbunden. Schnell können dann die Grenzen der momentanen Leistungsfähigkeit erreicht sein.

Damit Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gemeinschaft dennoch gut gelingen, bieten wir als Überbetriebliche Ausbildungsstätte (ÜBA) im Krelinger Teilhabezentrum individuelle Förderung und Begleitung an.

Persönliche Aufnahmevoraussetzungen

  • Ausreichende persönliche Stabilität
  • Gewährleistung der Gemeinschaftsfähigkeit
  • Gefahr der Fremd- und Selbstgefährdung muss ausgeschlossen sein
  • Bei Suchtkranken muss eine vorangegangene medizinische bzw. threrapeutische Behandlung eine Stabilität erbracht haben, die eine akute Rückfallgefahr ausschließt
  • Eigenverantwortlicher Umgang mit Medikamenten (d.h. Versorgung mit und Einnahme von Medikamenten gem. ärztlicher Verordnung)

 

Anlaufstelle ist in jedem Fall zunächst die Agentur für Arbeit bzw. das Job-Center am Wohnort. Hier werden Sie über die Möglichkeiten einer beruflichen Vorbereitung bzw. Qualifizierung beraten. Für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der ÜBA kann, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, auch ein „persönliches Budget“ (Geldleistung) bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Informationen zum persönlichen Budget erhalten sie bei der Reha-Beratung Ihrer Agentur für Arbeit sowie den Servicestellen für Rehabilitation.

Kontakt

Fragen? Wir sind gern für Sie da:
Unser direktes Kontaktformular.


GRZ Krelingen